Versicherungen
Eine Photovoltaikanlage ist teuer. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall über Möglichkeiten informieren, wie z.B. Sachschäden, die an der Anlage und Haftungsschäden, die durch die Anlage entstehen können, abzusichern. Bei der Kostenaufstellung sollten die Versicherungsgebühren in die jährlich anfallenden Kosten mit einkalkuliert werden. Außerdem sollte man vor allen Dingen bei kreditfinanzierten und größeren Anlagen überlegen, ob man z.B. einen Ertragsausfall bei Ausfall der Anlage über eine Versicherung ausgleichen sollte.
Sachschäden: Gegen Sachschäden, also die Beschädigung der PV-Anlage selbst, kann man sich relativ einfach versichern. Die möglichen Gefährdungen und daraus entstehende Schäden sind kalkulierbar, weil sie höchstens den Wert der Anlage und den Ertragsausfall ausmachen. In der Rechtsprechung ist bisher nicht entschieden ob die Photovoltaikanlage baulich gesehen als ein Bestandteil des Gebäudes gilt. Die Finanzämter betrachten PV-Anlagen als nicht zum Gebäude gehörend. Auch Versicherungen sehen die PV-Anlage mal als Gebäudebestandteil, mal als Bestandteil der Einrichtung an. Soll die Anlage versichert sein muss sie auf jeden Fall dem Gebäude-Versicherer gemeldet werden; je nach Versicherungspolice könnte sich dann die Versicherungssumme für das Gebäude um die Investitionssumme der PV-Anlage erhöhen. Die PV-Anlage ist dann wie das Gebäude versichert
Haftung für Personen- und/oder Sachschäden durch PV-Anlagen: Schäden, die einem Dritten durch die PV-Anlage zugefügt werden, können jedoch zu unkalkulierbaren Schadensersatzansprüchen führen. Diese Schäden sollten daher auf jeden Fall durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sein. Unterschreitet die Bausumme einen gewissen Wert, sind Haftungsschäden während der Bauzeit normalerweise über die Privathaftpflicht eines Hauseigentümers abgedeckt. Liegt die Bausumme höher, ist für die Bauzeit bzw. Installation eine separate Haftpflichtversicherung für Bauherren erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Haftung des Anlageninhabers finden sich im Haftpflichtgesetz. Der Versicherungsvertrag sollte auf jeden Fall Mietsachschäden oder eine Zusatzdeckung “Allmählichkeits- und Gebäudeschäden” einschließen, da Schäden an gemieteten Sachen nicht unbedingt in einer Betreiberhaftpflichtversicherung enthalten sind.
Stillstand der Anlage: Wird die PV-Anlage z. B. durch einen Sachschaden stillgelegt ergibt sich daraus ein Ertragsausfall. Ergänzend kann für diesen Fall eine Ertragsausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden. Eine solche Versicherung ersetzt den Ertragsausfall jedoch nur, wenn er durch Schäden verursacht wurde, gegen die bereits eine Versicherung besteht (ersatzpflichtiger Sachschaden).
Ertragsgarantie: Einige Hersteller-Unternehmen bieten ein komplettes Dienstleistungspaket zu PV-Anlagen an. Neben Informationen, Planung und Errichtung der Anlage wird auch eine Versicherung angeboten. Es handelt sich dabei um eine Versicherung zur Abdeckung von Sachschäden mit einer Ertragsgarantie. Diese Versicherung sichert dem PV-Anlagenbetreiber für einen festgelegten Zeitraum einen bestimmten garantierten Stromertrag auf der Basis einer individuell erstellten Ertragsprognose seiner PV-Anlage zu.
Komplettlösungen: Einige Versicherungsunternehmen bieten ein gesondertes Versicherungspaket “Solarversicherung” an, in dem die oben genannten Schäden komplett versichert werden können, andere integrieren sie in ihre bestehenden Versicherungsverträge, was u. U. finanzielle Vorteile hat.