Fragen & Antworten
• Was ist Photovoltaik?
• Was kann eine Solaranlage zur Stromgewinnung leisten?
• Wie wird der eingespeiste Strom vergütet?
• Darf man die Solaranlage genehmigungsfrei betreiben?
• Kann ich eine PV-Anlage auch nachträglich installieren lassen?
• Warum sollte ich in die Nutzung der Sonnenenergie investieren?
• Wer wird Vertragspartner und wie ist ein Vertrag gestaltet?
• Kann ich die Umsatzsteuer beim Erwerb einer Photovoltaikanlage wieder zurück bekommen?
• Muss ich die Vergütung für den Strom als Einnahme versteuern?
• Welches Ziel verfolgt die Solardachbörse Bielefeld?
• Wie nutze ich die Seiten der Solardachbörse Bielefeld?
Was ist Photovoltaik?
Photovoltaik ist die saubere ökologische Erzeugung von elektrischem Strom aus Sonnenenergie. In Solarzellen, meist aus Silizium, werden unter Zufuhr von Licht oder Wärme positive und negative Ladungsträger freigesetzt und so Gleichstrom erzeugt. Ein Solar- oder PV-Modul besteht aus mehreren aneinander angeschlossenen Solarzellen. Soll Sonnenenergie ins öffentliche Netz eingespeist (”verkauft”) werden, wird ein so genannter Wechselrichter benötigt.
Was kann eine Solaranlage zur Stromgewinnung leisten?
Auch in Bielefeld sind beste Voraussetzungen für die Nutzung der Sonnenenergie gegeben. Solaranlagen zur Stromgewinnung (Photovoltaik- oder PV-Anlagen) können sowohl direkten Sonnenschein als auch diffuse Solarstrahlung nutzen. In Bielefeld und Umgebung können auf einer 20 qm Modulfläche pro Jahr schätzungsweise 1700 kWh erzeugt werden. Dies entspricht rund 170 Liter Heizöl.
Wie wird der eingespeiste Strom vergütet?
Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist die Vergütung des eingesparten Strom gesetzlich geregelt. Die seit dem 4. Juli 2008 neuen gültigen gesetzlichen Regelungen für die Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen sorgen nach Auffassung der Solar-Verbände dafür, dass sich der Betrieb von Solarstromanlagen in Zukunft rechnet. Die Vergütungssätze entnehmen Sie bitte auf unserer Seite Fördermöglichkeiten.
Darf man die Solaranlage genehmigungsfrei betreiben?
In der Regel ist der Einbau einer Solaranlage genehmigungsfrei. Ausnahmen hiervon betreffen denkmalgeschützte Gebäude und einzelne Stadtbezirke, für die eine Gestaltungssatzung beschlossen wurde. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Tel.: (0521 510000) nach.
Kann ich eine PV-Anlage auch nachträglich installieren lassen?
Die Installation einer PV-Anlage ist grundsätzlich sowohl in einem Neu- als auch in einem Altbau möglich. Beachten Sie jedoch auch hier den Denkmalschutz oder eine gültige Gestaltungssatzung in Ihrem Stadtgebiet. Im Zweifelsfall fragen Sie bei Ihrer zuständigen Baugenehmigungsbehörde (Tel.: (0521 510000) nach.
Warum sollte ich in die Nutzung der Sonnenenergie investieren?
Die Sonne schickt uns täglich kostenlose Energie im Überfluss. Photovoltaik-Anlagen leisten einen Beitrag zur Entlastung unserer Umwelt und liefern Strom, der unabhängig von Preissteigerungen der herkömmlichen Energieträger ist. Die Investitionen amortisieren sich in der Regel innerhalb von12 bis 16 Jahren – danach wird jede Kilowattstunde Sonnenstrom zum Gewinn für Geldbeutel und Umwelt! Für die Solarmodule geben die Hersteller Garantiezeiten von bis zu 25 Jahren – ein Zeichen für den hohen Qualitätsstandard und die hohe Lebenserwartung der Produkte.
Wer wird Vertragspartner und wie ist ein Vertrag gestaltet?
Wenn ein Anbieter und ein Interessent (Investor) sich zu einem konkreten Projekt zusammengefunden haben, schließen diese beiden einen Vertrag miteinander. Es herrscht im Prinzip Vertragsfreiheit, d.h. der Inhalt des Vertrages kann frei ausgehandelt werden. Zur Orientierung finden Sie unter Formulare Musterentwürfe für verschiedene Anwendungszwecke. Für öffentliche Gebäude hat auch die Stadt Bielefeld einen Mustervertrag entworfen.
Kann ich die Umsatzsteuer beim Erwerb einer Photovoltaikanlage wieder zurück bekommen?
Ja, da Sie aus Sicht der Finanzämter einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen und Sie den gesamten produzierten Strom Ihrem Energieversorger verkaufen. Mit einem Jahresumsatz kleiner 16.200 EUR gelten Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG und können freiwillig zur Mehrwertsteuer optieren. Im Gegenzug bekommen Sie auch auf Ihren verkauften Strom die Umsatzsteuer vom Energieversorger ausbezahlt, die Sie aber an das Finanzamt abführen müssen. Sprechen Sie deshalb unbedingt mit Ihrem Steuerberater.
Muss ich die Vergütung für den Strom als Einnahme versteuern?
Einkommenssteuerrechtlich handelt es sich im Normalfall um “Liebhaberei”, das heißt, Sie haben keinen Totalgewinn zu erwarten. Dann brauchen Sie die Einnahmen aus dem Stromverkauf nicht zu versteuern, können aber die Anlagekosten nicht abschreiben. Sollten Sie auf einer Abschreibung bestehen, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber in einer Gewinn - Verlust - Rechnung nachweisen, dass Sie Totalgewinn machen. Die Einnahmen sind dann zu versteuern. Ein Gewerbe brauchen Sie nicht anzumelden, da es sich bei der üblichen Größenordnung einer PV-Anlage auf dem Hausdach gewerberechtlich um einen Bagatellfall handelt.
Welches Ziel verfolgt die Solardachbörse Bielefeld?
Die Solardachbörse Bielefeld wurde von der Bielefelder Initiative für Zukunftsenergien und Energieeffizienz (BIZE) ins Leben gerufen und soll dazu beitragen, dass mehr Solarstromanlagen auf Bielefelder Dächern entstehen. Damit soll das Ziel der Stadt Bielefeld, bis zum Jahr 2020 40 Prozent CO2 einzusparen und 20 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen unterstützt werden. Die Solardachbörse bietet hierzu Dachflächenbesitzern und Investoren – ähnlich wie ein schwarzes Brett – die Chance, voneinander zu erfahren und miteinander in Kontakt zu treten.
Wie nutze ich die Seiten der Solardachbörse Bielefeld?
Sie können als Interessent die vorliegenden Angebote durchsehen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, mit den dafür vorgesehenen Formularen Ihre Dachwünsche an uns zu senden. Gebäudeeigentümer können sich Gesuche anschauen und ebenfalls mittels eines Formulars Ihr Dach zur Nutzung anbieten.
