Photovoltaik (PV) - Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Für die Stromeinspeisung aus solarer Strahlungsenergie gelten ab dem 01.01.2011 die folgenden Vergütungssätze:
| Mindestvergütungssätze für Photovoltaik-Neuanlagen in Cent/kWh (Stand 01/2012) | ||||
| PV-Anlagen an oder auf Gebäuden | ||||
| < 30 kWp | < 100 kWp | < 1 MWp | > 1 MWp | Konversionsflächen |
| 24,43 | 23,26 | 21,98 | 18,33 | 18,76 |
Solarthermieanlagen
Seit dem 15. März gelten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm des Bundes. Änderungen ergeben sich danach auch für Solarthermieanlagen. Bis Ende des Jahres gilt eine befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m². Danach wird die Förderung wieder auf 90 Euro/m² gesenkt. Außerdem wurde ein neuer Kesseltauschbonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels gegen einen neuen Brennwertkessel in Höhe von 600 Euro eingeführt (ab 2012: 500 Euro). Den aktuellen Stand der Förderbedingungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Stand: April 2011).
Kostengünstige Finanzierung
Zinsgünstige Kredite durch die Kreditanstalt für  Wiederaufbau (KfW): www.kfw.de